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   VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09   

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VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09 (https://dejure.org/2009,19910)
VK Bund, Entscheidung vom 30.10.2009 - VK 2-180/09 (https://dejure.org/2009,19910)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - VK 2-180/09 (https://dejure.org/2009,19910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe der Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen Zeitlauf von 10 Jahren; Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot gemessen an den Zuschlagskriterien Preis (gewichtet mit 70%) und Umweltverträglichkeit (gewichtet mit ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen Zeitlauf von 10 Jahren - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Es ist nichts dafür erkennbar und auch seitens der ASt nichts dafür vorgetragen, dass die Beigeladene ein Angebot unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben habe, einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt insgesamt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) zu verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02

    § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Infolge dessen hat ein Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Mitbieter wegen eines unangemessen niedrigen Preises vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 17. Juni 2002, Verg 18/02; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

    Es ist nichts dafür erkennbar und auch seitens der ASt nichts dafür vorgetragen, dass die Beigeladene ein Angebot unter Einstandspreis in der zielgerichteten Absicht abgegeben habe, einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt insgesamt (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) zu verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Ein Schaden muss zumindest denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).

    Zudem muss dem Wortlaut des § 107 Absatz 2 GWB nach die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften für den (zumindest drohenden) Schaden kausal sein (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    vom 30. Juli 2003 - Verg 32/03).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - Verg 24/07

    Ungerechtfertigter Bieterausschluss wegen pauschaler Erklärung zum Gesamtumsatz

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    Jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber, wie hier, nicht klar und eindeutig vorgibt, dass ausschließlich Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen sein sollen, welche die geforderten Umsatzangaben für alle Geschäftsjahre machen können und somit mindestens volle drei Jahre auf dem einschlägigen Markt bereits tätig sein müssen, können die Bieter ihre Angaben auf den Zeitraum des tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Oktober 2007, Verg 24/07).
  • VK Bund, 09.09.2009 - VK 3-163/09

    Vergabe einer Rahmenvereinbarung

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09
    VK 3 - 163/09), die auf einer Vielzahl von Detailerwägungen beruht, für welche die Verwaltungsbehörde in aller Regel fachlich besser geeignet und erfahrener ist als die Nachprüfungsinstanz.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - Verg 41/07

    Rechtsnatur von Stundenrichtwerten bei der Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - Verg 53/07

    Zur Frage, ob im konkreten Fall der auf Untersagung der Zuschlagserteilung

  • VK Niedersachsen, 08.05.2006 - VgK-07/06

    Europaweite Ausschreibung der Abfuhr verschiedener Abfallarten im offenen

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Nach der Konzeption des § 107 Abs. 3 GWB setzt aber die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens regelmäßig eine Rüge voraus, der durch den Auftraggeber nicht abgeholfen wurde, so dass die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen ist (VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - VK 2 - 180/09, zitiert nach juris Tz. 102; VK Südbayern, Beschluss vom 5. Februar 2010 - Z3-3-3194-1-66-12/09, zitiert nach ibr-online, S. 11, Summa in: jurisPK-VergR 2. Aufl. § 107 Rdn. 186.32; Jaeger, NZBau 2009, 558, 562).
  • VK Südbayern, 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

    Unabhängig von der Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz würde sich die jeweilige Kammer dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt sehen, würde man sie als Rechtsauskunftsstelle in diesem Sinne betrachten (VK Bund, Beschl. v. 30.10.2009, VK2-180/09).
  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Unabhängig von der Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz würde sich die jeweilige Kammer dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt sehen, würde man sie als Rechtsauskunftsstelle in diesem Sinne betrachten (VK Bund, Beschl. V. 30.10.2009, VK2-180/09).
  • VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

    Nach der Konzeption des § 107 Abs. 3 GWB setzt aber die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens regelmäßig eine Rüge voraus, der durch den Auftraggeber nicht abgeholfen wurde, so dass die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrages als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10; im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09; VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, VK 2-180/09; Jaeger, NZBau 2009, 558, 562).
  • VK Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 1 VK 11/10

    Schutz des öffentlichen Auftraggebers und Rügevoraussetzungen

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes vom 30.10.2009 (VK 2-180/09) und der Vergabekammern Südbayern (B. v. 05.02.2010) und Sachsen (B. v. 11.12.2009).

    Anderer Ansicht sind OLG Celle, B. v. 04.03.2010, 13 Verg 1/10; VK Bund, B. v. 30.10.2009, VK 2-180/09-Frage im Ergebnis offen lassen; VK Sachsen, B. v. 11.12.2009, 1/SVK/054-09; und VK Südbayern, B.v. 05.02.2010, Z3-3-3194-1-66-12/09.

  • VK Niedersachsen, 23.02.2010 - VgK-01/10

    Ausschluss vom Vergabeverfahren bereits vor der persönlichen Vorstellung des

    Vorbezeichnete Regelung des Anhangs der Richtlinie 2004/18/EG ist hier auch mangels gesetzlicher Umsetzung im Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar (vgl. Jaeger, NZBau 2009, S. 558, 562; sowie: VK Sachsen, Beschluss vom 11.12.2009, Az.: 1/SVK/054 - 09; VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, Az.: VK 2 - 180/09).

    Ein Rückgriff auf Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, wie etwa § 58 VwGO i.V.m. § 79 VwVfG (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 11.12.2009, Az.: 1/SVK/054 - 09; VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, Az.: VK 2 - 180/09) kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Regelungen über das Vergabenachprüfungsverfahren keine abschließende Regelung diesbezüglich treffen.

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de).
  • VK Sachsen, 28.08.2013 - 1/SVK/026-13

    Verhandlungsverfahren: Bieter hat keinen Anspruch auf Verhandlungen!

    Diese Umstände stellen daher nach Auffassung der Vergabekammer kein Zuschlagskriterium dar, sondern gehören vielmehr zur Definition des Auftragsgegenstands, denn sie betreffen die Voraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu entsprechen (vgl. sinngemäß EuG, Urteil v. 13.09.2011 - T-8/09; 2. VK Bund, B. v. 30.10.2009 - VK 2 - 180/09).
  • VK Westfalen, 26.10.2015 - VK 2-27/15

    Auftraggeber muss negative Referenz nicht überprüfen!

    Die Feststellung, dass ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzt, um einen Auftrag zufriedenstellend auszuführen, ist Ergebnis einer fachlichtatsächlichen Prognose (OLG Düsseldorf, Beschl. V. 25.04.12 - Verg 61/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.08.11 - Verg 55/11; OLG Celle, Beschl. v. 08.09.11 - 13 Verg 4/11), die zum einen - ähnlich einer Bewertungsentscheidung in Prüfungsverfahren - auf einer Vielzahl von Detailerwägungen beruht, für welche die Verwaltungsbehörde in aller Regel fachlich besser geeignet und erfahrener ist als die Nachprüfungsinstanz (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.10.09 - 1 Verg 9/09; 2. VK Bund, Beschl. v. 30.10.09 - VK 2-180/09) und zum anderen eine subjektive Komponente in der Einschätzung des Auftraggebers hinsichtlich zu erwartenden Auftragserfüllung beinhaltet.
  • VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15

    Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

    Dabei gehören nach Auffassung der Vergabekammer bspw. verbindliche Baukostenobergrenzen durchaus zur Definition des Auftragsgegenstands, d.h. des bekannt gemachten Standards, denn sie betreffen die Voraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu entsprechen (vgl. VK Sachsen, B. v. 28.08.- - 1/SVK/026-13; 2. VK Bund, B. v. 30.10.2009 - VK 2-180/09).
  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

    Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

  • VK Niedersachsen, 06.03.2015 - VgK-02/15

    Ausschreibung von bodengebundenen Rettungsdienstleistungen im offenen Verfahren

  • VK Arnsberg, 06.08.2013 - VK 11/13

    VOF-Referenzen: Auch für GU erbrachte Planungsleistungen zählen!

  • VK Niedersachsen, 08.10.2014 - VgK-37/14

    Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienstbereich in Form eines

  • VK Arnsberg, 16.12.2013 - VK 21/13

    Wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst: Referenz nicht vergleichbar!

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2010 - 1 VK 23/10

    Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …"

  • VK Westfalen, 16.04.2015 - VK 2-9/15

    Umbau eines erheblich schadstoffkontaminierten Gebäudes: Anforderungen an die

  • VK Niedersachsen, 20.08.2010 - VgK-33/10

    Vergabeverfahren für die Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll auf nicht

  • VK Südbayern, 05.02.2010 - Z3-3-3194-1-66-12/09

    Kein Hinweis - Keine Präklusion

  • VK Sachsen, 19.04.2012 - 1/SVK/009-12

    Gesetzliche Grundlage für Abforderungsfrist von Vergabeunterlagen?

  • VK Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - VK 2-15/10

    Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

  • VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK2-7/10
  • VK Sachsen, 08.11.2011 - 1/SVK/041-11

    Anderes Produkt angeboten: Ausschluss trotz Gleichwertigkeit!

  • VK Arnsberg, 23.04.2013 - VK 7/13

    Vereinbarung von Produktaustausch: Änderung der Vergabeunterlagen!

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